ZITAT

 

"Man verliert niemals seine Stärke. Manchmal vergisst man nur, dass man sie hat."

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Heilpraktikerausbildung

Heilpraktiker bzw. Heilpraktikerin ist eine in Deutschland geschützte Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde ohne Bestallung auszuüben. Der Beruf des Heilpraktikers bietet ein vielfältiges und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld.


Der Heilpraktiker benötigt für die Ausübung seines Berufes sehr fundierte Kenntnisse der Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre und der Rechtskunde. In 25 Themenbereichen wird das umfangreiche Fachwissen für die amtsärztliche Prüfung vermittelt. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre, kann jedoch, bei entsprechender Vorbildung, auch deutlich verkürzt werden. Der individuelle Unterricht findet in Kleinstgruppen oder als Einzelunterricht statt. Die amtsärztliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Befragung, in denen das Fachwissen nachzuweisen ist.

Der Heilpraktiker unterliegt gewissen Rechtsgrundlagen. Diese sind im Heilpraktikergesetz (HeilprG) festgeschrieben. Der gesamte Gesetzestext kann als PDF-Datei über das Bundesministerium für Justiz eingesehen werden.


Verschiedene Heilpraktiker-Verbände haben sich 1992 zusammengeschlossen und eine Berufsordnung erstellt. In der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) sind die Pflichten eines Heilpraktikers verankert. Zu diesen Pflichten zählen u. a. Schweigepflicht, Sorgfaltspflicht, Dokumentationspflicht und Fortbildungspflicht.

 

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© Sylvia Johrde - Heilpraktikerin